10.2. In der Verfügung vom 3. März 2010 wurde aufgrund der Selbstnutzung ein Eigenmietwert ausgewiesen. Dieser ist nun als Folge der Vermietung im Umfang der neu bestehenden Fremdnutzung weggefallen. Im Umfang der im Mietvertrag vereinbarten weiteren Nutzung einzelner Einheiten der Liegenschaft (teilweise Selbstnutzung durch die Rekurrenten) ist für diese Räume ein entsprechender Eigenmietwert weiterhin zu berücksichtigen. Gemäss Mietvertrag werden Parkplätze in der Tiefgarage, Garten, Wintergarten, Gartenhalle und Gartenschopf von den Rekurrenten mitbenützt.