Im Gegenteil; im Einsprache-Protokoll wurde detailliert aufgezeichnet, welche Positionen geändert haben, dass keine offensichtlich unrichtige Schätzung vorliege, jedoch eine Nutzungsänderung bis auf einzelne Bestandteile, welche die Eigentümerschaft weiterhin nutzten und der Einsprachevertreter den Schätzer als nicht zuständig erachte. Eine Verletzung des Anspruchs der Rekurrenten auf Wahrung des rechtlichen Gehörs ist in Anbetracht dieser detaillierten Erwägungen nicht gegeben.