6.4.3. Das KStA GS hat unbestrittenermassen eine Einspracheverhandlung vor Ort durchgeführt. Die Rekurrenten wurden damit in die Lage versetzt, die von ihnen gerügten Faktoren vom Schätzer vor Ort überprüfen zu lassen. Dass sich der Schätzer geweigert hätte, die anlässlich der Einspracheverhandlung vorgebrachten Rügen zu prüfen, wurde zu Recht nicht geltend gemacht. Aus dem "Einspracheverhandlungsprotokoll" vom tt.mm. 2022 ergibt sich nichts Entsprechendes. Im Gegenteil;