2.2. Im Einspracheentscheid wurde vom KStA GS ausgeführt, die Rekurrenten seien per tt.mm. 2020 aus der Liegenschaft an der R-Strasse 66 in Q._____ ausgezogen. Gemäss Mietvertrag seien das Einfamilienhaus und die zwei Parkplätze in der Tiefgarage ab dem tt.mm. 2020 an den Sohn, C._____, und dessen Ehefrau, D._____, für monatlich CHF 3'000.00 vermietet worden. Ausserdem sei dem Mietvertrag zu entnehmen, dass Teile des Aussenraumes und der Nebenbauten durch Mieter und Vermieter zusammen genutzt würden. -5-