2. Die Sache sei zur Entscheidung über die Einsprache der Rekurrenten vom 23.8.21 und Gutheissung derselben an die Steuerkommission Q._____ zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantonalen Steueramtes." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 11. Das KStA beantragt die Abweisung des Rekurses. 12. A._____ und B._____ liessen eine Replik einreichen und an den gestellten Anträgen festhalten. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: