4.3.6. Die Steuerkommission Q._____ vertritt die Ansicht, da der Wochenaufenthalt in R._____ und nicht am Arbeitsort in U._____ oder einer umliegenden Gemeinde begründet worden sei, der Wochenaufenthalt nicht in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit stehe, sondern der persönlichen Lebensgestaltung bzw. Bequemlichkeit diene. - 10 - 4.3.7. Die Rekurrentin gibt an, dass sie in U._____ und Umgebung keine geeignete Wohnung gefunden habe. Da sie kein Auto fahre, benötige sie eine kleine Wohnung in der Nähe einer Bushaltestelle oder einem Bahnhof.