Gemäss Bundesgericht ist für die Bemessung der Höhe der Unterkunftskosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt die Miete für eine 1-Zimmerwohnung oder ein Studio, ausgestattet mit einer Kochecke und einem Badezimmer, abzugsfähig. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist explizit "die Miete eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft für eine berufstätige erwachsene Person nicht zumutbar" (Urteil des Bundesgerichts vom 25. März 2011 [2C_728/2010], E. 2.1, Bruno Knüsel/ Claudia Suter, Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, 4. Auflage, Basel 2022, Art. 26 DBG N 62).