4. Den Einspracheentscheid vom 2. Dezember 2021 (Zustellung am 22. Dezember 2021) hat A._____ mit Rekurs vom 4. Januar 2022 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend: Spezialverwaltungsgericht), weitergezogen. Sie stellt sinngemäss den Antrag, es seien die Mietkosten des Wochenaufenthaltes in R._____ von insgesamt CHF 9'568.00 zum Abzug zuzulassen. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Gemeinde Q._____, Abteilung Steuern, und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat eine Replik erstattet.