Gestützt darauf ist von einer Fremdfinanzierung auszugehen. Der Rekurrent benötigte zweifellos Kapital, um seine Rechte aus dem Vertriebsvertrag durch- und umsetzen (unter anderem für die Registrierung, da ohne diese kein Vertrieb und somit keine geschäftliche Tätigkeit möglich waren) zu können. Er war auf Fremdmittel angewiesen und setzte die Fremdfinanzierung für seine Zwecke ein. Dass es sich um ein Darlehen handelte, wird mit den Bankbelegen der Rückzahlung an D._____ vom tt.mm.2018 und - 12 -