3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Rekursgegnerin." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A._____ und C._____ liessen eine Replik erstatten. 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q._____ weitere Unterlagen einverlangt (E-Mail vom 12. April 2024). -4- Das Gericht zieht in Erwägung: