4. Eventualiter sei die Besteuerung auf den periodengerecht erzielten Kapitalgewinn in der Steuerperiode 2018 auf USD 2 Mio. zu begrenzen. 5. Eventualiter seien die im Zusammenhang mit dem Kapitalgewinn entstandenen Unkosten als geschäftsmässig begründete Kosten aufwandswirksam zu berücksichtigen." 3. Am 22. Februar 2022 fand eine Einspracheverhandlung statt. 4. Mit Entscheid vom 29. März 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.