"1. Die definitive Steuerveranlagung 2018 der Kantons- und Gemeindesteuern sei aufzuheben. 2. Auf die Erfassung des selbständigen Einkommens von CHF 5'390'280 sei im vollen Umfang zu verzichten und das steuerbare Einkommen sei stattdessen auf CHF 87'702 festzusetzen. 3. Eventualiter sei eine Vorladung zur Wahrung des rechtlichen Gehörs durchzuführen. 4. Eventualiter sei die Besteuerung auf den periodengerecht erzielten Kapitalgewinn in der Steuerperiode 2018 auf USD 2 Mio. zu begrenzen.