resse des Spezialverwaltungsgerichts sowie dem Erfordernis der Unterzeichnung der Rekursschrift rechtzeitig darüber kundig zu machen, wie ein Rekurs von Land aus gültig einzureichen ist. Dies gilt umso mehr, als ihm die angebliche Unzuverlässigkeit der Land Postzustellung gemäss seinen Ausführungen bekannt gewesen sein will.