5.3. Die Rechtsmittelbelehrung im Einspracheentscheid nennt die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen (inklusive Verweis auf die Gerichtsferien) sowie das Spezialverwaltungsgericht (inklusive Adresse) als Behörde, bei der das Rechtsmittel einzureichen ist. Ferner benennt sie das Rechtsmittel ("Rekurs") und beschreibt den erforderlichen Inhalt und die Beilagen der Rekursschrift (Antrag und Begründung, angefochtener Entscheid, Beweismittel). Zudem enthält sie den Hinweis, dass die Rekursschrift zu unterzeichnen ist.