Er hat das (formgültige) Rekursschreiben somit nicht deshalb verspätet eingereicht, weil ein Hinderungsgrund vorgelegen hätte, sondern weil er der Ansicht war, dass seine E-Mail vom 9. Mai 2022 der erforderlichen Form genüge. Diese Ansicht hat er in der Replik vom 27. Juli 2022 ausdrücklich bestätigt.