Weise von der per E-Mail eingereichten Eingabe vom 3. bzw. 9. Mai 2022 unterschied. Vielmehr hat der Rekurrent innert Frist gehandelt, jedoch am 9. Mai 2022 die Formerfordernisse einer Rekurseingabe nicht beachtet. Der Rekurrent kann sich damit nicht auf Hinderungsgründe berufen. Er hat denn auch keinen Hinderungsgrund genannt, der eine Wiederherstellung der Rekursfrist rechtfertigen würde. Ein solcher ist auch nicht ersichtlich. Er hat das (formgültige) Rekursschreiben somit nicht deshalb verspätet eingereicht, weil ein Hinderungsgrund vorgelegen hätte, sondern weil er der Ansicht war, dass seine E-Mail vom 9. Mai 2022 der erforderlichen Form genüge.