4. 4.1. Der Rekurrent hat den Rekurs gemäss Datierung am 3. Mai 2022 und somit rechtzeitig sechs Tage vor Ablauf der Rechtsmittelfrist verfasst. Obwohl er bereits am 13. Mai 2022 vom Spezialverwaltungsgericht auf die mögliche Formungültigkeit seines Rekurses bzw. auf den fehlenden postalischen Eingang der Eingabe hingewiesen wurde, reichte der Rekurrent das handschriftlich unterzeichnete Rekursschreiben – und damit eine formgültige Eingabe – erstmals im Rahmen des Schriftenwechsels am 27. Juli 2022 und auch dann lediglich "der guten Ordnung halber" physisch nach.