Die verwendete Adresse ist nicht enthalten in der Liste der E-Mail-Adressen auf der Webseite des Kantons Aargau, an die elektronische Eingaben möglich sind (https://www.ag.ch/de/gerichte/ueber-uns/elektronischer-rechts- verkehr). Die Eingabe des Rekurrenten verfügte über keine anerkannte elektronische Signatur. Somit lag keine gültige elektronische Eingabe des Rekurrenten innert der Rechtsmittelfrist vor.