Die Voraussetzungen der elektronischen Einreichung von Eingaben im Rechtsverkehr sind für den Kanton Aargau ohne Weiteres im Internet zu finden: Gibt man auf der Startseite des Kantons Aargau (www.ag.ch) im Suchfeld die Begriffe "elektronische Eingabe" ein, lautet bereits der zweite Treffer "Elektronischer Rechtsverkehr". Darüber gelangt man auf eine Seite, welche die Voraussetzungen elektronischer Eingaben beschreibt. Auf der Seite ist ein Link angegeben (Verfahren nach Straf- und Zivilprozessrecht 