3.4. Die E-Mail des Rekurrenten ging am 9. Mai 2022 und damit am letzten Tag der Rechtsmittelfrist um 15.58 Uhr bei der Staatskanzlei ein. Nach Weiterleitung der E-Mail zunächst an das Kantonale Steueramt am 9. Mai 2022 und in der Folge an das Spezialverwaltungsgericht am 12. Mai 2022 informierte das Spezialverwaltungsgericht den Rekurrenten mit E-Mail vom 13. Mai 2022 darüber, wann die Rekursfrist abgelaufen sei und dass der eingereichte Rekurs mangels Schriftlichkeit formungültig sei.