3. 3.1. Mit Schreiben vom 27. August 2021 wies das Gemeindesteueramt Q. A. darauf hin, dass die Einsprache verspätet eingegangen sei, und forderte ihn zur Nennung von Hinderungsgründen auf. 3.2. Mit Entscheid vom 15. März 2022 trat die Steuerkommission Q. auf die Einsprache nicht ein.