In der Folge wurden die Abklärungen zu den Gründen der fehlenden Zahlung getroffen, die zum Schreiben vom 29. Juli 2022 sowie dem eingereichten Arztzeugnis führten. Vor diesem Hintergrund ist erstellt, dass mit den altershalber bedingten Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten des Rekurrenten ein erheblicher Hinderungsgrund gegeben war, der ihm die rechtzeitige Zah- -5- lung des Kostenvorschusses verunmöglichte. Die am 4. Juli 2022 abgelaufene Frist ist wiederherzustellen. Somit ist der Kostenvorschuss am 7. Juli 2022 rechtzeitig geleistet worden, weshalb auf den Rekurs einzutreten ist.