2.3.2. Die Sachverhaltsdarstellung des Vertreters des Rekurrenten ist glaubhaft und nachvollziehbar. Die gesundheitlichen Schwierigkeiten des Rekurrenten, die zur Nichtleistung des Kostenvorschusses innerhalb der gesetzten Frist geführt haben, werden durch das ärztliche Zeugnis belegt. Der Kostenvorschuss wurde durch den Vertreter des Rekurrenten sofort beglichen, sobald jener von der noch offenen Rechnung Kenntnis erhielt. In der Folge wurden die Abklärungen zu den Gründen der fehlenden Zahlung getroffen, die zum Schreiben vom 29. Juli 2022 sowie dem eingereichten Arztzeugnis führten.