Der Rekurrent habe bei den entsprechenden Telefonaten mit seinem Vertreter in den Monaten Mai und Juni 2022 in Aussicht gestellt, den Kostenvorschuss von CHF 500.00 umgehend zu leisten, sei aber gesundheitlich nicht mehr in der Lage gewesen, diese Zusicherung im Gedächtnis zu behalten und in die Tat umzusetzen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sei somit auf die Verschlechterung des Gesundheitszustandes zurückzuführen, welcher sich insbesondere im heissen Sommer auch nach Wahrnehmung des Hausarztes verschlechtert habe.