2.3. 2.3.1. Der Vertreter des Rekurrenten führte im Schreiben vom 29. Juli 2022 aus, es habe sich aufgrund von zwei Hausbesuchen und einem Arztbesuch ergeben, dass die kognitiven Fähigkeiten des Rekurrenten nachgelassen hätten, insbesondere das Kurzzeitgedächtnis. Der Rekurrent habe bei den entsprechenden Telefonaten mit seinem Vertreter in den Monaten Mai und Juni 2022 in Aussicht gestellt, den Kostenvorschuss von CHF 500.00 umgehend zu leisten, sei aber gesundheitlich nicht mehr in der Lage gewesen, diese Zusicherung im Gedächtnis zu behalten und in die Tat umzusetzen.