2. 2.1. 2.1.1. Mit Verfügung vom 12. Mai 2022 wurde der Rekurrent aufgefordert, innert 14 Tagen seit Zustellung des Schreibens einen Vorschuss für die Verfahrenskosten von CHF 500.00 zu bezahlen. Infolge fehlenden Eingangs der Zahlung wurde dem Rekurrenten mit letzter Mahnung vom 22. Juni 2022 (Zustellung am 23. Juni 2022) eine letzte, nicht erstreckbare Frist von zehn Tagen ab Zustellung der Verfügung gesetzt, um den Kostenvorschuss zu bezahlen. Gleichzeitig wurde dem Rekurrenten das Nichteintreten für den Fall der Nichtleistung des Kostenvorschusses angedroht.