1. Das steuerbare Einkommen sei auf CHF 65'080.00 und das steuerbare Vermögen auf CHF 612'206.00 festzulegen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge" Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 7. A._____ hat eine Replik erstatten lassen. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: