3. Gegen die Verfügung vom 17. August 2021 erhob A._____ mit Schreiben vom 1. September 2021 Einsprache. Er beanstandete die Bewertung der E._____ GmbH mit CHF 188'000.00. Im weiteren Verlauf des Einspracheverfahrens beantragte er, der qualifizierte Beteiligungsertrag von CHF 50'000.00 sei zu streichen. 4. Mit Entscheid vom 30. März 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 5. Den Einspracheentscheid vom 30. März 2022 (Zustellung am 19. April 2022) hat A._____ mit Rekurs vom 11. Mai 2022 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er stellt folgenden " Antrag