7.5. 7.5.1. Im Fragebogen machte der Rekurrent geltend, es bestünden zu Geschwistern und anderen Verwandten Beziehungen in R._____. Die persönlichen Beziehungen in Q._____ wurden im Fragebogen ohne konkretere Beschreibung mit "Andere" beschrieben. In der Einsprache führte der Rekurrent aus, dass neben seinen Geschwistern auch ein Grossteil seiner Verwandtschaft in R._____ und Umgebung wohne. Die meisten seiner Freunde wohnten in S._____. In Q._____ hingegen kenne er niemanden und pflege dort keine persönlichen Beziehungen. Er verbringe nachweislich sämtliche arbeitsfreien Tage am Familienort in R._____ und pflege dort besonders enge familiäre und gesellschaftliche Beziehungen.