7.4. 7.4.1. Der Rekurrent begründet seine Anmeldung als Wochenaufenthalter in Q._____ unter anderem damit, dass er an 7 Tagen im Monat jeweils 24 Stunden Pikettdienst leiste und es gegebenenfalls spätabends zu Einsätzen kommen könne. Die Pikettdienste könnten jeweils nicht ausschliesslich vom Homeoffice aus geleistet werden. Er müsse dafür immer wieder vor Ort ins Büro. Deshalb habe er sich dazu entschieden aus praktischen Gründen eine Wohnung in Q._____ zu mieten.