6.3. Um eine mögliche regelmässige Rückkehr nach R._____ zu prüfen, forderte das Spezialverwaltungsgericht den Rekurrenten zur Einreichung seiner detaillierten Privatkonto- und Kreditkartenauszüge für den Zeitraum 1. September 2020 bis 31. Dezember 2022 auf. Detaillierte Privatkontound Kreditkartenauszüge sind generell geeignet, die objektiven, äusseren Lebensumstände des Rekurrenten bzw. seinen Aufenthaltsort aufzuzeigen. Trotz mehrmalig gewährter Fristerstreckung (Aufforderung vom 12. Mai 2023 / Bewilligung