Durch die Möglichkeit des täglichen Pendelns sowie durch die Beibehaltung der Niederlassung in R._____ bis zur Heirat seines Geschwisters (privater Grund) seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerliche Akzeptanz des Status als Wochenaufenthalters nicht gegeben. Es sei durchaus klar, dass ein starkes Familienverhältnis in R._____ bestehen könne, doch vermöge der Rekurrent die Steuerkommission nicht zu überzeugen, dass es sich in Q._____ lediglich um einen Wochenaufenthalt handle.