5.2. Die Steuerkommission Q._____ hingegen hält am steuerrechtlichen Wohnsitz in Q._____ fest. Durch die Miete einer 2.5-Zimmerwohnung könne angenommen werden, dass intensivere Beziehungen zum Wochenaufenthaltsort gepflegt werden als bei der Miete eines Zimmers. Ein weiteres Indiz, dass sich der Lebensmittelpunkt des Rekurrenten in Q._____ befinde, sei das unbefristete Mietverhältnis. Die Absicht des dauernden Verbleibens sei gegeben. Durch die Möglichkeit des täglichen Pendelns sowie durch die Beibehaltung der Niederlassung in R.