Abschliessend lässt der Rekurrent replizieren, dass er die Wohnung in Q._____ lediglich aus rein praktischen Gründen gemietet habe, insbesondere um während den Pikettdiensten flexibel zu sein. In Q._____ habe er nie die Absicht eines dauernden Verbleibens gehabt. Sein Lebensmittelpunkt sei stets in R._____ gewesen. -8-