Im Rekurs macht der Rekurrent weiter geltend, dass er zu keinem Zeitpunkt seinen Lebensmittelpunkt verschoben habe. Den Pikettdienst könne er nicht ausschliesslich von zu Haus aus leisten. Er müsse immer dafür wieder vor Ort ins Büro. Auch deshalb habe er sich nach reiflicher Überlegung dazu entschieden die Wohnung in Q._____ zu mieten. An den Wochenenden nehme er für den Pikettdienst den langen Arbeitsweg in Kauf. Zu keinem Zeitpunkt habe die Absicht bestanden mehr als Wochenaufenthalter in Q._____ zu sein.