8. Mit Schreiben vom 12. Mai 2023 ersuchte das Spezialverwaltungsgericht A._____ um weitere Unterlagen. Mit Schreiben vom 3. Juli 2023 liess A._____ mitteilen, dass es ihm auch innert erstreckter Frist nicht möglich gewesen sei, die einverlangten Unterlagen einzureichen. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Feststellung des steuerrechtlichen Wohnsitzes ab dem Steuerjahr 2020. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).