Allein der Umstand, dass die Mutter von C._____ ein eher tiefes Einkommen erzielte, macht den dem Rekurrenten obliegenden Nachweis, dass er hauptsächlich für die Lebenshaltungskosten seines Sohnes aufgekommen ist, nicht überflüssig, denn es sind auch andere Finanzierungsquellen (z.B. Stipendium) denkbar (SGE vom 22. August 2019 [3-RV.2018.184]).