Zur Überprüfung dieser Angaben hätte man von der Veranlagungsbehörde erwarten können, dass sie sich direkt an das zuständige Steueramt von T._____ wendet, um den Sachverhalt abzuklären. Jedoch verzichtet diese darauf und lässt in ihrer Beurteilung jegliche weitere durch den Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen ausser Acht."