Der Steuerpflichtige hat dies telefonisch mit E._____ vom Gemeindesteueramt Q._____ besprochen und sie seien sich darüber einig geworden, dass die Gemeinderechnung von CHF 40.— lediglich eine 'Strafsteuer' sei, aber nicht wirklich aussagt wieviel C._____ verdient hat." In der Replik führt der Vertreter der Rekurrenten überdies das Folgende aus: "Aus der eingereichten Steuerrechnung der Gemeinde T._____ vom 31. Oktober 2021 betreffend das Steuerjahr 2020 (Beilage 11) ist nur ersichtlich, dass C._____ eine Gemeindesteuer in Höhe von CHF 40.— für das Steuerjahr 2020 bezahlt hat. Über ein mögliches Einkommen des Sohnes sagt die Steuerrechnung jedoch nichts aus.