__ monatlich netto weniger als CHF 4'000.00 verdiene, könne sie nur begrenzt für den Unterhalt des Sohnes aufkommen. Der im Kanton_____ angewandte monatliche Grundbetrag von CHF 600.00 sei durch monatliche Zahlungen des Rekurrenten von CHF 750.00 zuzüglich den Ausbildungszulagen von CHF 250.00 gedeckt. Mit den monatlichen Beiträgen von CHF 1'000.00 bestreite der Rekurrent mehr als die Hälfte des Unterhaltes von C._____. Da sich das Gericht in S._____ bereits mit dessen konkreten Kosten auseinandergesetzt habe, sei die Anwendung der statistischen Zahlen betreffend Lebensunterhalt eines Kindes nicht begründet. Ausserdem seien die vom Gemeindesteueramt Q.__