4. Den Einspracheentscheid vom 21. März 2022 (Zustellung am 31. März 2022) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 29. April 2022 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen die folgenden Anträge: "1) Der Einsprache-Entscheid des Gemeindesteueramtes Q._____ betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 vom 21. März 2021 sei aufzuheben. 2) Der in der Steuererklärung 2020 geltend gemachte Kinderabzug von CHF 11'000.— sei zu gewähren und das steuerbare Einkommen sei neu zu berechnen.