8.2. Mit Schreiben vom "MO,20.6.2022" führte A. aus, "Ich wollte meinen Brief bis 20.6.2022 fertig haben. Aber ich muss meine Arbeit infolge Müdigkeit so oft unterbrechen, dass ich mit der Jahresrechnung 2021 noch immer nicht fertig bin. Der Brief wird sobald als möglich zugestellt." 8.3. Mit einem mehrfach datierten Schreiben, dem Spezialverwaltungsgericht am 12. Juli 2022 zugegangen, machte A. weitere Ausführungen zur Sache, nicht jedoch zu einem Hinderungsgrund. 8.4. Die verlangte Bestätigung über die Dauer des Spitalaufenthaltes und das verlangte Arztzeugnis wurden trotz Androhung des Nichteintretens auf den Rekurs nicht eingereicht.