8. 8.1. Mit Schreiben des Spezialverwaltungsgerichtes vom 9. Juni 2022 wurde A. über die Zustellung der letzten Mahnung und den Fristenlauf der Mahnfrist -3- sowie die Rechtsfolgen bei Nichtbezahlung des Kostenvorschusses orientiert. Gleichzeitig wurde A. aufgefordert, bis zum 20. Juni 2022 einen Hinderungsgrund für die Fristsäumnis nachzuweisen und eine Bestätigung über die Dauer des Spitalaufenthaltes und ein Arztzeugnis einzureichen.