2. Mit Verfügung vom 26. April 2022 wurde A. ersucht, innert 14 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 500.00 zu bezahlen. 3. Mit Schreiben vom "SA 31.4. bis MI 4.2022" nahm A. zur Sache materiell Stellung und führte aus "Sie möchten Fr. 500.00, damit sie sich ein Bild machen können über mein Verhalten. Das ist ja gar nicht nötig." Der Kostenvorschuss wurde nicht bezahlt. 4. Mit letzter Mahnung vom 18. Mai 2022 wurde A. nochmals aufgefordert, den Kostenvorschuss von CHF 500.00 zu bezahlen, mit dem Hinweis, dass bei unbenütztem Ablauf der Frist auf den Rekurs nicht eingetreten werde.