Vor diesem Hintergrund verblieb anlässlich der Hofübergabe eine Restkaufpreisforderung der Eltern in der Höhe von rund CHF 90'000.00. Diese Restkaufpreisforderung wurde weder im Wertschriftenverzeichnis der Eltern des Rekurrenten als Guthaben/Darlehen aufgeführt, noch als Schuld in der Buchhaltung des Rekurrenten verzeichnet. Wie dieser Vorgang steu- - 16 - erlich zu würdigen ist und welche Folgen sich daraus ergeben, ist nachfolgend zu prüfen.