Somit bestanden die sich aus den Buchhaltungskonten Nr. 1120 "KK Eltern L._____" und Nr. 1125 "KK Eltern L._____ LG BH" ergebenden Schulden der Eltern per Ende Jahr 2016 nicht mehr. Folgerichtig waren in der Bilanz 2016 keine Forderungen gegenüber den Eltern als Aktiven ausgewiesen. 5.2.3. Die nach Auflösung der Personengesellschaft verbleibende Schuld des Rekurrenten gegenüber seinen Eltern von CHF 129'262.00 war in der Eröffnungsbilanz 2016 unter "2431 Darlehen von Vater" ausgewiesen. Ebenso war in der Bilanz ersichtlich, dass diese Schuld per 31. Dezember 2016 nicht mehr bestand. Die Konsultation des Buchhaltungskontos Nr. 2431 - 12 -