5.1.4. Richtig ist somit, dass der Hypothekarbetrag klarerweise nicht zur Finanzierung des Kaufs des Landwirtschaftsbetriebs eingesetzt wurde. Das haben die Rekurrenten aber auch nicht vorgebracht. Sie machten stattdessen geltend, mit der von ihnen aufgenommenen Hypothek seien Rechnungen der Eltern des Rekurrenten beglichen worden, woraus eine Forderung der Einzelunternehmung des Rekurrenten gegenüber den Eltern entstanden sei, die beim Hofkauf zur Verrechnung gebracht worden sei.