Als Alternative hätten die Eltern dem Rekurrenten beim Verkauf des Landwirtschaftsbetriebs auch ein Darlehen über CHF 130'000.00 gewähren können. Ein solches Darlehen sei aber weder in der Buchhaltung, noch in den Steuererklärungen der Eltern und der Rekurrenten ersichtlich. Zudem existiere kein Darlehensvertrag. Nur die bestehende, aus der Buchhaltung hergeleitete Forderung von CHF 42'035.90 könne bei der Hofübernahme zur Verrechnung gebracht werden. Folglich sei die Differenz zu CHF 130'000.00 aufzurechnen. -8-