CHF 130'000.00 an seine Eltern weitergegeben, die damit eigene Rechnungen (Steuerschulden/AHV-Beiträge) bezahlt hätten. Somit habe eine Schuld der Eltern gegenüber dem Rekurrenten von CHF 130'000.00 bestanden, während der Rekurrent seinerseits der Bank CHF 130'000.00 aus dem Kreditvertrag geschuldet habe. Beim Verkauf des Landwirtschaftsbetriebs habe der Rekurrent seine Forderung gegenüber den Eltern mit dem Kaufpreis verrechnet.