3.5. Umstritten und nachfolgend zu prüfen ist damit die Aufrechnung von CHF 87'964.00. Dazu ist – nach einer Zusammenfassung des Sachverhalts bzw. der Parteivorbringen (Erw. 4.) – zunächst darauf einzugehen, ob der Rekurrent zum Zeitpunkt der Hofübertragung über eine Forderung gegenüber seinem Vater verfügte, bzw. wie hoch diese Forderung war (Erw. 5.). Danach ist zu beurteilen, welche Steuerfolgen es nach sich zieht, falls der Rekurrent zum Zeitpunkt der Hofübergabe nicht über eine Forderung von CHF 130'000.00 gegenüber seinem Vater verfügt haben sollte (Erw. 6.).